1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Vermietung von Zimmern sowie für sämtliche weitere von der Pension „Zur Inselbrücke" angebotenen Leistungen. Diese Geschäftsbedingungen sind
Bestandteil eines jeden Beherbergungsvertrages, den der Gast mit der Pension abschließt und gelten bei der Buchung als anerkannt.
2. Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch einen formlosen, schriftlichen Antrag des Gastes und die schriftliche Bestätigung (per Fax, e-Mail, Brief) durch die Pension „Zur Inselbrücke" zustande. Ein
Vertrag kann auch kurzfristig durch mündliche oder telefonische Bestellung für das aktuelle Datum zustande kommen und ist ebenso für beide Seiten bindend. Handelt ein Besteller im Auftrag oder
für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch entstehenden Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag ein zu stehen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung
Die Pension „Zur Inselbrücke“ ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die Pension „Zur Inselbrücke“ zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Bei Buchungen bis 6 Wochen vor Anreise ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises sofort zu überweisen, der 75 %ige Restbetrag bis 4 Wochen vor Anreise. Erfolgt die Buchung weniger als 6
Wochen vor der Anreise, ist der Gesamtbetrag sofort zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 8 Tage vor Anreise) ist eine Zahlung per Bank- oder Kreditkarte bzw. in bar vor
Ort am Anreisetag möglich. Bei einer früheren Abreise bleibt der gesamte Betrag fällig.
4. Storno- und Rücktrittsbedingungen
Eine Stornierung durch den Gast hat grundsätzlich schriftlich (per e-Mail, Fax, Brief) zu erfolgen und wird erst nach Bestätigung durch die Pension wirksam. Die Stornierungsgebühren sind wie
folgt gestaffelt:
des gesamten Rechnungsbetrages.
Die Stornierung wird erst durch schriftliche Bestätigung, der Pension wirksam.
Die Stornierungskosten werden um den Betrag der durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt wird gekürzt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden
entstanden oder der, der Pension entstandene Schaden geringer ist, als die geforderte Summe.
Die Pension empfiehlt zur Vermeidung von Stornogebühren eine Reiserücktrittsversicherung.
Erfolgt die vom Gast erforderliche Anzahlung / Zahlung des Gesamtbetrages nicht innerhalb von 7 Tagen nach Reservierungsbestätigung, so ist die Pension ohne Mitteilung an den Kunden zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
Weiterhin ist die Pension zum Rücktritt berechtigt, wenn:
Bei berechtigtem Rücktritt der Pension vom Vertrag besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Gebuchte Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte das Appartement bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag
sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Es erfolgt eine direkte Abnahme durch die Pensionsmitarbeiter. Danach kann die Pension für zusätzliche
Nutzung der Appartements nach 10.00 Uhr 50% des Zimmerpreises ohne Frühstück und nach 18.00 Uhr 100% berechnen. Es besteht die Möglichkeit, das Reisegepäck vor dem check in und nach dem check out
nach Absprache einzulagern.
Unsere Appartements sind Nichtraucherzimmer. Bei Verstößen behalten wir uns vor, die Kosten für die zusätzliche Reinigung mit 20,00 € in Rechnung zu stellen. Bei unverhältnismäßigen
Verschmutzungen der Zimmer, insbesondere der Küchen (Verkrustungen der Herde, unabgewaschenes Geschirr etc.) behalten wir uns eine entsprechende Nachberechnung des zusätzlichen
Reinigungsaufwandes vor. Haustiere sind in der Pension nicht gestattet.
6. Haftung
Der Gast haftet gegenüber der Pension „Zur Inselbrücke“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigung
oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Pension bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen. Soweit der Gast sein Auto auf den Parkplätzen der Pension
abstellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so sollen sie durch die dem Inhalt dieser AGB am nächsten kommende Klauseln ersetzt werden. Im Übrigen
wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- und Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder
Prospekten der Pension „Zur Inselbrücke“, bleibt vorbehalten.
Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.